Leistungen

Wir bieten folgende Leistungsbereiche an: Zur Grundpflege gehören alle Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zusätzlich bieten wir so genannte Entlastungsleistungen, die bei Klienten mit Pflegegrad 1 bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegeversicherung abgedeckt sind. Eine Besonderheit unseres Unternehmens ist die ambulante Kinderkrankenpflege, bei der für jedes Kind mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung ein eigenes, festes Pflegeteam im Einsatz ist.

Grundpflege (SBG XI)

Ganzkörperpflege
(Baden/Duschen)

Teilwaschung / Intimpflege

Hautpflege

Teil- oder Ganzwaschung
am Waschbecken

Teil- oder
Ganzwaschung im Bett

Teil- oder Ganzwaschung
bei Hemiplegie-Patienten

Mund-/ Prothesen-,
Nasen-, Ohrenpflege

Haar- und Nagelpflege, Rasur

Hautpflege

Lagern

Hilfe beim An-/ Auskleiden

Inkontinenzversorgung 

Prophylaxen und Mobilisation

Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Palliativpflege

Behandlungspflege (SGB V)

Gabe von Medikamenten 

Injektionen und Verbände

An-/ Ausziehen von medizinischen
Kompressionsstrümpfen

Schmerzbehandlung

Blutdruck-, Puls- und
Blutzuckerkontrolle

Infusionen

Enterale Ernährung und
parenterale Ernährung

Unterstützungspflege

Ambulante Kinderkrankenpflege

 

 

Individuelle Pflege und kompetente Versorgung von Geburt an.

 

Für Eltern ist es ein Schock, wenn sich während der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt oder während eines Krankenhausaufenthaltes herausstellt, dass ihr Kind eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung hat. Wir stehen ihnen zur Seite, sowohl bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung als auch bei der sozialen Unterstützung.

Medizinisch-pflegerisch

Vorbereitung und Durchführung der Pflege
und Einbindung aller Versorgungsbeteiligten


Gespräche mit Haus-/Facharzt, Eltern, PD-Team


Doku Zusammenstellung


Arzt- und Klinikverordnungen


Durchführung der Pflege nach Plan und
VO mit kompl. Dokumentation 

Sozial-pflegerisch

Beratung mit Empathie und konstruktiven Hilfen


Vermittlung von externen Hilfen


Schulbegleitung

Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an

08341 994499


Zum Kontaktformular

Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI - Entlastungsleistungen

Für Menschen mit Pflegegrad 1 stellt die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich 125 Euro zur Verfügung, die für die hauswirtschaftliche Versorgung oder für Betreuungsleistungen verwendet werden können. Wir übernehmen nach Bedarf und Wunsch beispielsweise Putz- oder Aufräumarbeiten, fahren Klienten zum Arzt, gehen mit ihnen spazieren oder leisten ihnen einfach Gesellschaft.

Weitere Leistungen

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Für Klienten, die einen Pflegegrad haben, aber keine ambulanten Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen, ist halbjährlich ein Besuch und eine Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben. Diese übernehmen wir.

Rufbereitschaft

Außerhalb der Bürozeiten sind wir für unsere Kunden und Mitarbeiter unter unserer Bereitschaftsrufnummer erreichbar. So können organisatorische Anliegen schnell geklärt werden, etwa wenn ein Klient kurzfristig ins Krankenhaus muss oder von dort entlassen wird.

Informationen über KH-Entlassungen oder Einweisungen


Krankheitsausfall der MA


Absage des Versorgungstermins


Und weiteren Vorkommnissen

Anmerkung:

Die Rufbereitschaft ist keine Notrufbereitschaft, hierfür wird die 112 gewählt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.