Leistungen
Wir bieten folgende Leistungsbereiche an: Zur Grundpflege gehören alle Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zusätzlich bieten wir so genannte Entlastungsleistungen, die bei Klienten mit Pflegegrad 1 bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegeversicherung abgedeckt sind. Eine Besonderheit unseres Unternehmens ist die ambulante Kinderkrankenpflege, bei der für jedes Kind mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung ein eigenes, festes Pflegeteam im Einsatz ist.
Grundpflege (SBG XI)
Ganzkörperpflege
(Baden/Duschen)
Teilwaschung / Intimpflege
Hautpflege
Teil- oder Ganzwaschung
am Waschbecken
Teil- oder
Ganzwaschung im Bett
Teil- oder Ganzwaschung
bei Hemiplegie-Patienten
Mund-/ Prothesen-,
Nasen-, Ohrenpflege
Haar- und Nagelpflege, Rasur
Hautpflege
Lagern
Hilfe beim An-/ Auskleiden
Inkontinenzversorgung
Prophylaxen und Mobilisation
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Palliativpflege
Behandlungspflege (SGB V)
Gabe von Medikamenten
Injektionen und Verbände
An-/ Ausziehen von medizinischen
Kompressionsstrümpfen
Schmerzbehandlung
Blutdruck-, Puls- und
Blutzuckerkontrolle
Infusionen
Enterale Ernährung und
parenterale Ernährung
Unterstützungspflege
Ambulante Kinderkrankenpflege
Individuelle Pflege und kompetente Versorgung von Geburt an.
Für Eltern ist es ein Schock, wenn sich während der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt oder während eines Krankenhausaufenthaltes herausstellt, dass ihr Kind eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung hat. Wir stehen ihnen zur Seite, sowohl bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung als auch bei der sozialen Unterstützung.
Medizinisch-pflegerisch
Vorbereitung und Durchführung der Pflege
und Einbindung aller Versorgungsbeteiligten
Gespräche mit Haus-/Facharzt, Eltern, PD-Team
Doku Zusammenstellung
Arzt- und Klinikverordnungen
Durchführung der Pflege nach Plan und
VO mit kompl. Dokumentation
Sozial-pflegerisch
Beratung mit Empathie und konstruktiven Hilfen
Vermittlung von externen Hilfen
Schulbegleitung
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Rufen Sie uns an
08341 994499
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Zum Kontaktformular
Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI - Entlastungsleistungen
Für Menschen mit Pflegegrad 1 stellt die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich 125 Euro zur Verfügung, die für die hauswirtschaftliche Versorgung oder für Betreuungsleistungen verwendet werden können. Wir übernehmen nach Bedarf und Wunsch beispielsweise Putz- oder Aufräumarbeiten, fahren Klienten zum Arzt, gehen mit ihnen spazieren oder leisten ihnen einfach Gesellschaft.
Weitere Leistungen
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Klienten, die einen Pflegegrad haben, aber keine ambulanten Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen, ist halbjährlich ein Besuch und eine Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben. Diese übernehmen wir.
Rufbereitschaft
Außerhalb der Bürozeiten sind wir für unsere Kunden und Mitarbeiter unter unserer Bereitschaftsrufnummer erreichbar. So können organisatorische Anliegen schnell geklärt werden, etwa wenn ein Klient kurzfristig ins Krankenhaus muss oder von dort entlassen wird.
Informationen über KH-Entlassungen oder Einweisungen
Krankheitsausfall der MA
Absage des Versorgungstermins
Und weiteren Vorkommnissen
Die Rufbereitschaft ist keine Notrufbereitschaft, hierfür wird die 112 gewählt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.